1. Geltung der Bedingungen
1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle unsere – auch zukünftigen – Verträge, Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Geltung etwaiger Geschäfts- bzw. Einkaufs- bedingungen des Bestellers wird hiermit auch für den Fall widersprochen, dass sie uns in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden.
1.2 Abweichungen, mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen, Änderungen oder der Ausschluss von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir dies schriftlich bestätigen. Dies gilt auch für die Abbedingungen des Schriftformerfordernisses.
2. Angebot und Vertragschluss
2.1 Alle unsere Angebote sind frei bleibend und unverbindlich. Sämtliche Bestellungen und sonstige Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn wir sie schriftlich bestätigen oder bei Auslieferung der Ware.
2.2 Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden, Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewicht oder Spezifikation sind ebenfalls nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart und als verbindlich bezeichnet werden.
2.3 An Preisunterlagen, Zeichnungen und anderen Hinweisen, insbesondere im Rahmen von Beratungsgesprächen, behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
3. Berechnung
3.1 Die Berechnung erfolgt in EURO und versteht sich ab Lager, zuzüglich Fracht und Verpackung.
3.2 Wir behalten uns das Recht auf Preisänderung vor, wenn zwischen Vertragsabschluß und Leistung ein längerer Zeitraum als 3 Monate liegt und wenn sich in diesem Zeitraum die der Preiskalkulation zugrunde liegenden Faktoren geändert haben.
4. Zahlung
4.1 Zahlungen können nur per Überweisung oder per Bankeinzug erfolgen, je nach der vom Besteller umseitig gewählten Zahlungsweise. Andere Zahlungsweisen können aus organisatorischen Gründen nicht akzeptiert werden.
5. Lieferungen, Leistungen, Gefahrübergang
5.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
5.2 Unsere Leistungsverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung.
5.3 Die Wahl des Transportweges und des Transportmittels bleibt uns überlassen, es sei denn, es ist Abweichendes schriftlich vereinbart. Die Sicherung von Ansprüchen bei Transportschäden ist Sache des Bestellers.
5.4 Der Besteller ist zur Annahme von Teilleistungen und -lieferungen verpflichtet, sofern dies nicht im Einzelfall für ihn unzumutbar ist, und ist bezüglich auch zur Zahlung bei entsprechender Teil-Rechnungstellung verpflichtet.
5.5 Ereignisse höherer Gewalt und von uns nicht zu vertretende Umstände, die Leistung vorübergehend unmöglich machen oder sonst behindern, wie z.B. Streik, Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, kriegsähnliche Zustände, Blockade, Ein- und Ausfuhrverbote, Verkehrssperren, behördliche Maßnahmen, Energie- und Rohstoffmangel, Werkzeug- und Maschinenbruch u. Ä., berechtigen uns – auch innerhalb des Leistungsverzuges – die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrags infolge Ereignisse höherer Gewalt oder sonstiger von uns nicht zu vertretender Umstände für uns unzumutbar, so können wir vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. Das Recht zur Hinausschiebung der Leistung bzw. zum Rücktritt besteht unabhängig davon, ob die in Satz 1 und 2 genannten Ereignisse bei uns oder bei unseren Lieferanten eintreten; die Ausübung dieses Rechts durch uns begründet keine Schadensersatzansprüche des Bestellers.
6. Verzug des Bestellers
Gerät der Besteller mit den verschiedenen Zahlungen oder sonstigen Leistungen in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von unseren Geschäftsbanken berechtigten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, zu berechnen. Außerdem sind wir berechtigt, die Lieferung der bestellten Ware ganz oder teilweise bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Falls der Besteller innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist die ihm obliegende Leistung nicht nachholt, so können wir den Rücktritt vom Vertrag erklären oder aber Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
7. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung unserer sämtlichen, auch zukünftig erst entstehenden Forderungen gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für unsere jeweilige Saldoforderung.
8. Mängelanzeige und Rechte des Bestellers bei Mängeln
8.1 Die bei einer Untersuchung der Ware unverzüglich nach Ablieferung erkennbaren Sachmängel sind uns unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach Ablieferung der Ware, sonstige Sachmängel unverzüglich, spätestens innerhalb von einer Woche nach ihrer Entdeckung, schriftlich anzuzeigen. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zugangs bei uns an. Bei nicht rechtzeitiger Mängelanzeige erlöschen jegliche Mängelrechte des Bestellers wegen des betreffenden Mangels.
8.2 Auf unser Verlangen hat der Besteller beanstandete Ware an uns oder einen von uns benannten Dritten einzusenden.
8.3 Handelsübliche Abweichungen der gelieferten von der bestellten Menge sind zulässig und stellen keinen Mangel dar.
8.4 Etwaige Ansprüche des Bestellers wegen eines Mangels sind auf das Recht auf Nacherfüllung beschränkt. Die Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Besteller nach seiner Wahl vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreismindern.
8.5 Soweit wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschuldung bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung – wegen eines Mangels zum Schadensersatz verpflichtet sind, ist diese Schadensersatzverpflichtung nach Maßgabe der Ziffer 8 beschränkt
8.6 Etwaige Rückgriffsansprüche des Bestellers gem. § 478 Bürgerliches Gesetzbuch bleiben unberührt. Soweit wir im Rahmen eines solchen Rückgriffs nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz verpflichtet sind, ist diese Schadensersatzverpflichtung nach Maßgabe der Ziffer 8 beschränkt. 8.7 Ansprüche des Bestellers wegen Mängel verjähren in einem Jahr, beginnend mit der Ablieferung der Sache. Dies gilt nicht (1) bei Vorsatz oder bei arglistigem Verschweigen des Mangels, (2) bei Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit der Ware durch uns und Abweichung der tatsächlichen Beschaffenheit von der garantierten Beschaffenheit der Ware sowie (3) bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise verwendet worden ist und die die Mangelhaftigkeit verursacht hat. Die vorgenannte einjährige Verjährungsfrist findet auf Schadensersatzansprüche wegen Mängeln auch dann keine Anwendung, wenn der Schaden auf grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruht oder es sich um Personenschäden handelt oder wir aus unerlaubter Handlung haften. Wenn der Mangel in einem dringlichen Recht eines Dritten, auf Grund dessen Herausgabe der Sache verlangt werden kann, oder in einem sonstigen Recht, das im Grundbuch eingetragen ist, besteht, so beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Verjährung etwaiger Rückgriffsansprüche gem. § 479 Bürgerliches Gesetzbuch sowie über die Verjährungs- und Ausschlussfristen nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
9. Haftung
9.1 Für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten beruhen, sowie für Personenschäden haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen sowie im Fall der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die für die Erreichung des Vertragszwecks unverzichtbar sind und auf deren strikte Einhaltung der Besteller deshalb vertrauen können muss, haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen beschränkt auf solche Schäden, die für uns bei Vertragsabschluß nach Art und Umfang voraussehbar waren. Im Übrigen sind Ansprüche des Bestellers auf Ersatz unmittelbaren oder mittelbaren Schadens – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund einschließlich etwaiger Ersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten sowie aus unerlaubter Handlung – ausgeschlossen.
9.2 Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.3 Die in dieser Ziffer 9 genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für eine etwaige Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen gegenüber dem Besteller.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
10.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Mannheim.
10.2 Sofern der Besteller Kaufmann, juristische Person ist, ist Mannheim. ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
11 Rückgaberecht Der Besteller kann jeden Artikel der Erstbestellung ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ganz oder teilweise zurückgeben. Geöffnete Produkte werden zurückgenommen, wenn aus diesen weniger als 25% des Produktes entnommen wurde. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, wenn die Ware fristgerecht an folgende Adresse zurückgesendet wird: Vitamoor Logistic Center/ Best Response, Stegwiesenstraße 6 in 76646 Bruchsal. Hinweis: Daten des Bestellers werden von uns elektronisch gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der vertraglichen Beziehungen erforderlich ist. Wir behalten uns vor, Auskünfte bei der Schufa oder einer anderen qualifizierten, zur Vertraulichkeit verpflichteten Auskunftei einzuholen und gffs zu speichern.
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